Wann beginnt die Gültigkeit der Vignette?
Die 10-Tages-Vignette und die 2-Monats-Vignette sind ab dem Kauftag gültig (0:00 Uhr). Die Jahresvignette 2026 gilt bereits ab dem 1. Dezember 2025 bis zum 31. Januar 2027 – insgesamt 14 Monate.
Was ist der Unterschied zwischen digitaler und Klebe-Vignette?
Die digitale Vignette wird auf Ihr Kennzeichen registriert und elektronisch kontrolliert – keine Klebefolie erforderlich. Die Klebevignette wird am Windschutzscheibe angebracht und visuell kontrolliert. Beide haben denselben Preis und dieselbe Gültigkeit. Die digitale Vignette kann nur online über die ASFINAG-Website gekauft werden.
Auf welchen Straßen gilt die Vignette?
Die Vignette gilt auf allen mautpflichtigen Autobahnen (A) und Schnellstraßen (S) in Österreich. Nicht enthalten sind Streckenmauten wie Brennerautobahn (A13), Arlbergtunnel (A14), Karawankentunnel (A11), Tauernautobahn (A10) und weitere. Diese müssen separat bezahlt werden.
Welche Fahrzeuge benötigen eine Vignette?
Vignettenpflichtig sind alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht (PKW, Wohnmobile, Motorräder). Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zahlen die fahrleistungsabhängige Maut (LKW-Maut) und benötigen keine Vignette.
Was passiert bei fehlender oder ungültiger Vignette?
Wer ohne gültige Vignette auf der Autobahn fährt, begeht eine Verwaltungsübertretung. Es kann eine Ersatzmaut von 120 € (freiwillig) oder eine Anzeige mit einer Geldstrafe von bis zu 3.000 € drohen. Die Kontrolle erfolgt automatisch durch Kameras an Autobahnauffahrten.
Kann ich die Vignette zurückgeben oder stornieren?
Digitale Vignetten können innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf storniert werden, sofern die Gültigkeitsdauer noch nicht begonnen hat. Nach Beginn der Gültigkeitsdauer ist keine Rückgabe möglich. Klebevignetten können nicht zurückgegeben werden. Wenden Sie sich bei Fragen an den ASFINAG-Kundenservice.
Wie wird die Vignette kontrolliert?
Die digitale Vignette wird durch automatische Kennzeichenerkennungssysteme (Kameras) an den Autobahnauffahrten kontrolliert. Das System gleicht das Kennzeichen mit der ASFINAG-Datenbank ab. Die Klebevignette wird zusätzlich visuell durch Polizei und ASFINAG-Kontrolleure überprüft.
Gilt die österreichische Vignette auch in anderen Ländern?
Nein, die österreichische Autobahnvignette gilt ausschließlich auf mautpflichtigen Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich. Für andere Länder (z.B. Schweiz, Slowenien, Tschechien) benötigen Sie separate Vignetten oder Mautsysteme.
Kann ich die Vignette auf ein anderes Fahrzeug übertragen?
Die digitale Vignette ist fest an ein Kennzeichen gebunden und kann nicht übertragen werden. Die Klebevignette darf auf ein anderes Fahrzeug derselben Kategorie übertragen werden, sofern sie unbeschädigt ist und vollständig abgelöst werden kann.
Wie kann ich die Gültigkeit meiner Vignette prüfen?
Sie können die Gültigkeit Ihrer digitalen Vignette jederzeit auf der offiziellen ASFINAG-Website unter asfinag.at überprüfen. Geben Sie dazu Ihr Kennzeichen und das Zulassungsland ein.
Welche Zahlungsmethoden werden akzeptiert?
Beim Kauf der digitalen Vignette über die ASFINAG-Website werden folgende Zahlungsmethoden akzeptiert: Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express), PayPal, Sofortüberweisung, Apple Pay und Google Pay.
Was ist eine Streckenautomaut und wie unterscheidet sie sich von der Vignette?
Streckenmauten sind zusätzliche Gebühren für bestimmte Tunnels und Gebirgsstraßen, die nicht durch die Vignette abgedeckt sind. Bekannte Beispiele: Brennerautobahn (A13), Arlbergtunnel, Karawankentunnel, Tauernautobahn, Pyhrn Autobahn. Diese werden an Mautstellen direkt bezahlt.
Wo erhalte ich Unterstützung bei Problemen?
Bei Fragen zur Vignette wenden Sie sich bitte an den ASFINAG-Kundenservice unter +43 800 400 12 400 (kostenlos aus Österreich) oder per E-Mail. Für Fragen zu unserer Website erreichen Sie uns unter
[email protected] oder telefonisch unter +43 2742 333 000.
Gibt es Ausnahmen von der Vignettenpflicht?
Von der Vignettenpflicht ausgenommen sind: Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes (Polizei, Feuerwehr, Rettung), Fahrzeuge mit ausländischen Diplomatenkennzeichen, Fahrzeuge über 3,5 Tonnen (diese zahlen LKW-Maut), sowie Fahrzeuge auf bestimmten Ausweichrouten ohne Mautpflicht.